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Staatsanwaltschaft Mosbach

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Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenst�ndige, vom Gericht unabh�ngige Justizbeh�rde und ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege.

Die Staatsanwaltschaft ist grunds�tzlich zur Strafverfolgung gesetzlich verpflichtet (Legalit�tsprinzip).

Bei der Erforschung eines Sachverhaltes hat die Staatsanwaltschaft be- und entlastende Umst�nde zu ermitteln, ist also zu strenger Objektivit�t verpflichtet.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Staatsanwaltschaft geh�rt die Leitungs- und Entscheidungsbefugnis im Ermittlungsverfahren. Strafanzeigen werden in der Regel bei den Polizeidienststellen vor Ort erstattet.

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Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. In der �berwiegenden Anzahl der Ermittlungsverfahren kommt es nicht zur Anklageerhebung

Daran wird deutlich, dass die Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe gerecht wird, nicht nur zu verfolgen,sondern auch vor ungerechtfertigten Beschuldigungen zu sch�tzen.

Die Staatsanwaltschaft ist auch Vollstreckungsbeh�rde. Sie ist verantwortlich daf�r, dass Strafen nicht nur von den Gerichten verh�ngt, sondern danach auch durchgesetzt und vollzogen werden.

Als Gnadenbeh�rde entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob im Einzelfall Ausnahmen von einem strikten Gesetzesvollzug m�glich sind.

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Staatsanwaltschaft Mosbach
Hauptstra�e 87 und 89
74821 Mosbach
Tel.: 06261/ 87-0
Fax: 06261/87-437

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