Staatsanwaltschaft Mosbach
Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenst�ndige, vom Gericht unabh�ngige Justizbeh�rde und ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege.
Die Staatsanwaltschaft ist grunds�tzlich zur Strafverfolgung gesetzlich verpflichtet (Legalit�tsprinzip).
Bei der Erforschung eines Sachverhaltes hat die Staatsanwaltschaft be- und entlastende Umst�nde zu ermitteln, ist also zu strenger Objektivit�t verpflichtet.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Staatsanwaltschaft geh�rt die Leitungs- und Entscheidungsbefugnis im Ermittlungsverfahren. Strafanzeigen werden in der Regel bei den Polizeidienststellen vor Ort erstattet.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. In der �berwiegenden Anzahl der Ermittlungsverfahren kommt es nicht zur Anklageerhebung
Daran wird deutlich, dass die Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe gerecht wird, nicht nur zu verfolgen,sondern auch vor ungerechtfertigten Beschuldigungen zu sch�tzen.
Die Staatsanwaltschaft ist auch Vollstreckungsbeh�rde. Sie ist verantwortlich daf�r, dass Strafen nicht nur von den Gerichten verh�ngt, sondern danach auch durchgesetzt und vollzogen werden.
Als Gnadenbeh�rde entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob im Einzelfall Ausnahmen von einem strikten Gesetzesvollzug m�glich sind.
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Staatsanwaltschaft Mosbach
Hauptstra�e 87 und 89
74821 Mosbach
Tel.: 06261/ 87-0
Fax: 06261/87-437